Landfolk

Nutzungsbedingungen für Gastgeber

Vielen Dank, dass Du Landfolk.com nutzt!

Mietbedingungen

Genehmigte Version 6.0 - 15. November 2023

Einführung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Landfolk A/S, CVR-Nr. 42074640, Bülowsgade 68, st., 8000 Aarhus C (“Landfolk”, “uns”, “wir" oder “unser") Dir als Gastgeber anbietet, wenn Du unsere Plattform (“Plattform”) für die Vermittlung von Ferienhäusern nutzt. Wenn Du als Gastgeber ein Benutzerprofil auf unserer Plattform erstellst und eine Buchung bestätigst, akzeptierst Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir haben versucht, die Geschäftsbedingungen im Folgenden so klar wie möglich zu formulieren. Solltest Du trotzdem noch Fragen haben, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren: support@landfolk.com.

Wir empfehlen Dir auch, Dich mit der geltenden lokalen Gesetzgebung bezüglich der Vermietung von Ferienhäusern vertraut zu machen.

1) Vermittlung

Unser Ziel ist es, eine Plattform zu schaffen, die die private Vermietung von Ferienhäusern für Gäste und Gastgeber einfach und transparent macht. Landfolk wickelt über seine Plattform die Vermittlung von Ferienhäusern im Auftrag von Dir als Gastgeber und auf Deine Kosten und Risiko ab. Wenn ein Gast Dein Ferienhaus auf unserer Plattform bucht, kommt daher zwischen Dir und dem Gast ein Vertrag für den gewählten Zeitraum und zu den Bedingungen, die im Angebot auf der Plattform aufgeführt sind, und mit den Rechten und Pflichten zwischen Dir und dem Gast, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, zustande.

Wir übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Streitigkeiten zwischen Dir und dem Gast und werden uns auch nicht an diesen beteiligen, und wir sind auch nicht dafür verantwortlich, dass Du oder der Gast das jeweils geltende Recht einhältst/einhält.

2) Kooperationsvereinbarung

Wenn Du zustimmst, dass Landfolk Dein Ferienhaus auf der Plattform vermittelt, gehst Du dadurch eine Kooperationsvereinbarung ein, die auf verschiedene Weise bindet, damit es für beide Seiten ein Erfolg wird.

Landfolk verpflichtet sich dazu:

  • die Ferienhäuser auf der Plattform bei einer relevanten Zielgruppe und im Einklang mit der Marke Landfolk zu bewerben,
  • die Plattform kontinuierlich zu verbessern und weitere Funktionen und Tools für Dich als Gastgeber hinzuzufügen,
  • Einblicke zu liefern, unter anderem, wie viele potenzielle Gäste sich Dein Ferienhaus ansehen, welche Termine gesucht werden und Preisgestaltung,
  • persönliche Beratung und Austausch im Zusammenhang mit der Vermietung auf der Plattform anzubieten.

Als Gastgeber auf Landfolk verpflichtest Du Dich dazu:

  • Deinen Kalender regelmäßig zu aktualisieren, sodass er widerspiegelt, wann das Ferienhaus verfügbar und buchbar ist,
  • das Ferienhaus so zu bepreisen, dass es marktrelevant ist, über die verschiedenen Jahreszeiten hinweg, und regelmäßig Preisanpassungen vorzunehmen,
  • Buchungsanfragen und Nachrichten so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu beantworten.

Je besser diese drei Punkte erfüllt sind, desto besser wird die Plattform Dein Ferienhaus einordnen und damit die Wahrscheinlichkeit für Buchungen erhöhen. Umgekehrt kann es sich nachteilig auswirken, wenn die oben genannten drei Punkte vernachlässigt werden. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass Landfolk den Kalender des Ferienhauses schließt, bis die Kooperationsvereinbarung wieder erfüllt ist.

3) Zustand und Ausstattung des Ferienhauses

Vor jeder Vermietung musst Du sicherstellen, dass das Ferienhaus aufgeräumt, gereinigt und für die Übernahme durch einen neuen Gast bereit ist. Das Ferienhaus muss mit der Beschreibung und den Bildern übereinstimmen, die auf der Plattform vorzufinden sind.

Sofern in der Beschreibung nicht anders angegeben, muss das Ferienhaus jedoch wie folgt ausgestattet sein:

  • Herd, Kaffeemaschine, Besteck und Kochutensilien mindestens für die zulässige Personenzahl
  • Artikel des täglichen Bedarfs, die der Gast benutzen darf, wie Salz und Pfeffer, Gewürze, Öl, Spülmittel oder -tabs (wenn das Ferienhaus über eine Spülmaschine verfügt), Müllbeutel, Handseife, Grundreinigungsmittel und Toilettenpapier
  • Sofern das Ferienhaus über einen Holzofen verfügt, musst Du sicherstellen, dass das Ferienhaus über Brennholz und Anzündflüssigkeit oder Briketts für mindestens ein Anzünden verfügt, damit der Gast seinen Aufenthalt gut beginnen kann
  • Toilette, Kalt- und Warmwasser, Handbrause oder Duschkabine
  • Staubsauger
  • Heizquelle wie Heizkörper oder Wärmepumpe
  • Betten, Bettdecken und Kopfkissen
  • Abfallbehälter oder dergleichen. Da dieser fortlaufend geleert wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Abfallbehälter bei der Ankunft leer ist.

Landfolk empfiehlt außerdem, dass der Gastgeber entsprechende Sicherheitsausrüstung wie Rauchmelder, Feuerlöscher und einen Erste-Hilfe-Kasten während der Vermietung des Ferienhauses zur Verfügung stellt.

Kommt es durch laufende größere Renovierungen, Baulärm oder ähnliches zu Lärmbelästigungen, bist Du als Gastgeber dafür verantwortlich, dies den Gästen zum Buchungszeitpunkt mitzuteilen, damit diese die Möglichkeit haben zu prüfen, ob sich dadurch ihre Entscheidung ändert, wohin der Urlaub gehen wird.

Schlüsselübergabe

Du bist grundsätzlich für die Schlüsselübergabe an den Gast verantwortlich, es sei denn, es wurde mit Landfolk eine Vereinbarung über die Reinigung und Bereitstellung des Ferienhauses getroffen, vgl. Punkt 4b.

Wenn es dem Gast aufgrund eines fehlenden oder falschen Schlüssels nicht möglich ist, das Haus zu betreten, und es nicht möglich ist, Dich zu erreichen, behält sich Landfolk das Recht vor, einen Schlüsseldienst hinzuzuziehen. Aufwendungen hierfür werden von den Einnahmen abgezogen.

Aufladen eines Elektroautos

Wenn Du eine Ladestation für Elektroautos eingerichtet hast, kannst Du dem Gast die Möglichkeit geben, diese zu nutzen. Der Verbrauch für das Aufladen von Elektroautos ist nicht in der Ferienhausmiete enthalten (siehe Punkt 6) und wird daher von dir direkt mit dem Gast abgerechnet. Wenn der Gast die Ladestation nutzen möchte, muss dies vor der Ankunft des Gasts mit Dir abgesprochen werden.

Sofern keine dafür vorgesehene Ladestation vorhanden ist, ist es dem Gast aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, Elektroautos im Ferienhaus aufzuladen.

Schneeräumung:

Die Plattform ist nicht für die Schneeräumung im Zusammenhang mit der Ankunft am Ferienhaus verantwortlich. Der Gastgeber ist verpflichtet, den Gast zu informieren und Werkzeuge zur Schneeräumung zur Verfügung zu stellen.

Mautschranken:

Der Gastgeber ist verpflichtet, den Gast über eventuelle Mautschranken zu informieren, die den Zugang zum gemieteten Ferienhaus ermöglichen.

4) Reinigung des Ferienhauses

Bei Landfolk müssen die Bereitstellung und die Endreinigung des Ferienhauses im Mietpreis enthalten sein, der für die Gäste auf der Plattform angezeigt wird. Als Gastgeber sorgst Du selbst dafür, dass das Ferienhaus bereit für den Einzug neuer Gäste ist und bist in der Regel auch für die Endreinigung des Ferienhauses nach Ende des jeweiligen Mietvertrags verantwortlich (siehe unseren Reinigungsleitfaden hier). Den Preis für die Endreinigung und damit den vom Gast zu zahlenden Betrag bestimmst Du selbst. Dieser Betrag ist im angezeigten Mietpreis enthalten. Der Betrag für die Endreinigung abzüglich der Gebühr von Landfolk, siehe Punkt 6, steht Dir als Gastgeber zu.

In den Gebieten, in denen Landfolk Reinigungsdienste anbietet, kann der Gastgeber eine Vereinbarung mit Landfolk treffen, so dass Landfolk nach Beendigung jedes Mietvertrags für die Reinigung des Ferienhauses sorgt. Landfolk legt den Preis für diesen Service fest und damit den Betrag, der vom Gast zu zahlen ist. Dieser Betrag ist im angezeigten Mietpreis enthalten. Der Betrag für die Reinigung steht Landfolk zu. Schau Dir hier den Reinigungsleitfaden an, nach dem Landfolk reinigt. Wende Dich an Landfolk, wenn Du davon Gebrauch machen möchtest.

Das Vorstehende bedeutet jedoch nicht, dass der Gast das Ferienhaus in einem beliebigen Zustand verlassen kann, da der Gast verpflichtet ist, ein ordentlich aufgeräumtes Ferienhaus zu übergeben, und der Gast hat unter anderem folgende Pflichten:

  • Erledigung des Abwasch
  • Ausräumen von Geschirrspüler und Kühlschrank
  • Entfernen von Haaren und Hinterlassenschaften von Haustieren
  • Beseitigung der Asche aus dem Ofen
  • Bettenmachen
  • Ausräumen der Schränke
  • Leeren des Müll- und Toiletteneimers und Entsorgung leerer Flaschen/Dosen/Gläser
  • Reinigung und Aufräumen der Gartenmöbel und Einlegen der Sitzkissen
  • Reinigung des Grills
  • Aufräumen der Unterkunft und Wiederherstellen des Zustands, der bei der Ankunft vorgefunden wurde

Deine Möglichkeit, eine Endreinigung zu stornieren, falls diese über einen Kooperationspartner von Landfolk arrangiert wird, erlischt 7 Tage vor dem erbrachten Service. Sollte die Stornierung nicht rechtzeitig erfolgen, bist Du als Gastgeber für die damit verbundenen Kosten verantwortlich.

Wenn Dein Ferienhaus durch einen Kooperationspartner von Landfolk gereinigt wird, können Gäste am Abreisetag nicht außerhalb der zum Buchungszeitpunkt angegebenen Abreisezeit über Dein Ferienhaus verfügen.

5) Versicherung

Als Gastgeber bist Du verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Ferienhaus durch die üblichen Versicherungen einer anerkannten Versicherungsgesellschaft, einschließlich einer Ferienhausversicherung inkl. Glas-, Feuer- und Mobilienversicherung, gedeckt ist.

Aktuelle Versicherung für dänische, norwegische und schwedische Gastgeber:

Alle über Landfolk getätigten Vermietungen sind jedoch durch eine von Gjensidige bereitgestellte AllRisk-Versicherung abgedeckt, eine zusätzliche Versicherung, die sowohl für Gastgeber als auch für Gäste zusätzliche Sicherheit bietet.

Voraussetzung ist, dass Du als Gastgeber für das Ferienhaus und den Hausrat eine allgemeine Ferienhausversicherung abgeschlossen hast, die mindestens Feuer, Wasser und Einbruch umfasst.

Die AllRisk-Versicherung deckt plötzliche Sachschäden ab, wie zum Beispiel:

  • Vandalismus durch Gäste
  • Schäden, bei denen der Gast versehentlich Gegenstände/Hausrat und/oder Gebäudeteile zerstört
  • Schäden, bei denen mitgebrachte Haustiere versehentlich Gegenstände/Hausrat und/oder Gebäudeteile zerstören.
  • entgangene Mieteinnahmen, wenn ein unvorhergesehener Schaden (z. B. Feuer, Wasserschaden usw.) die Vermietung für bestätigte Buchungen verhindert.

Es wird eine Selbstbeteiligung von DKK 1.000 pro Schaden erhoben, die Landfolk vom Gast einfordert.

Die dänischen Versicherungsbedingungen findest Du hier.

Die norwegischen Versicherungsbedingungen findest Du hier.

Die schwedischen Versicherungsbedingungen findest Du hier.

6) Zahlungsbedingungen und Mietpreisfestsetzung

Als Gastgeber bist Du verantwortlich für die Festlegung Deines Mietpreises (inklusive Preis) pro Nacht, mit Endreinigung, wenn Du Dich entschieden hast, dies selbst zu übernehmen, sowie den Verbrauch des Gastes von Wasser, Heizung und Strom.

Jede Vermietung über die Plattform erhebt eine Servicegebühr, die an Landfolk geht. Als Gastgeber zahlst Du bei jeder Vermietung über die Plattform eine Servicegebühr an Landfolk in Höhe von 5% des Mietpreises. Diese Servicegebühr für Gastgeber wird der MwSt hinzugefügt und automatisch abgezogen, bevor die Zahlung an Dich als Gastgeber erfolgt. Es gibt keine weiteren Gebühren, die Du als Gastgeber für die Nutzung der Plattform zahlen musst. Als Gastgeber verpflichtest Du Dich, mit dem Mehrwertsteuersatz vertraut zu sein, der in dem Land gilt, in dem sich das Ferienhaus befindet.

Wenn Du die Buchung des Gastes für Dein Ferienhaus bestätigst, gehst Du und der Gast eine bindende Vereinbarung über die Vermietung Deines Ferienhauses ein. Die Buchung gilt als bestätigt, sobald der Gast eine schriftliche Bestätigung an die vom Gast angegebene E-Mail-Adresse erhält. Landfolk erhebt unmittelbar danach die Zahlung des Mietpreises vom Gast.

Die Auszahlung Deines Vermietungsverdiensts erfolgt innerhalb von 4 Bankarbeitstagen nach Ablauf jedes Mietvertrags. Unter Punkt 16 kannst Du mehr über die Meldung an die Steuerbehörden lesen.

Der Mietpreis (inklusive Preis pro Nacht, Endreinigung und Verbrauch) wird um eine Servicegebühr für Gäste erhöht, die in der Regel 20% beträgt, aber je nach verschiedenen Faktoren zwischen 10-25% variieren kann.

Der endgültige Preis wird immer vor dem Versenden einer Buchungsanfrage vom Gast angezeigt. Die Servicegebühr für den Gast wird der Mehrwertsteuer hinzugefügt und vom Gast bezahlt. Diese Servicegebühr kommt Landfolk zugute, um unsere Dienstleistungen zu vergüten - darunter die Zahlung für die Versicherung der Ferienhausmiete, Kreditkartengebühren, Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform, Marketing, Kundendienst und sonstige Unterstützung für Gäste. Sollte der Gast den Preis in einer anderen Währung sehen als die Währung des Landes, in dem das Ferienhaus liegt, wird der Preis umgerechnet.

Wenn Du als Gastgeber Dein Ferienhaus für kommerzielle Unternehmungen zur Verfügung stellst, die von Landfolk erleichtert werden, kannst Du die geltenden Bedingungen im Anhang lesen.

Wenn Dein Ferienhaus von Landfolk in Deinem Auftrag verwaltet wird, kannst Du die geltenden Bedingungen für "Managed by Landfolk" im Anhang nachlesen.

Außerordentlicher Energieaufschlag

Wenn Gäste Dein Ferienhaus über Landfolk buchen, ist der Verbrauch bekanntlich im Preis inbegriffen. Wir finden, dass der beste Urlaub derjenige ist, der mit schönen Erinnerungen endet und nicht mit einer langweiligen Nachberechnung – und zum Glück sind wir uns da mit den Gästen einig. Damit wirst Du als Gastgeber jedoch einem Risiko ausgesetzt, wenn es um große Preisschwankungen, insbesondere bei Strom, geht. Daher bist Du als Gastgeber unter außergewöhnlichen Umständen durch die Möglichkeit abgesichert, einen Energieaufschlag zu erheben.

Diese Klausel gilt nur für Buchungen, die ab dem 16. September 2022 angefragt wurden.

Als Gastgeber kannst Du frühestens 21 Tage und spätestens 14 Tage vor dem Anreisedatum des Gastes, nachfolgend als Widerspruchsfrist bezeichnet, einen Energieaufschlag erheben, wenn es zwischen dem Tag der Buchungsanfrage und der Widerspruchsfrist zu erheblichen Preiserhöhungen auf dem Strommarkt gekommen ist.

Erhebliche Preiserhöhungen auf dem Strommarkt sind definiert als der durchschnittliche Strompreis in den sieben Tagen vor Ende der Widerspruchsfrist, der mindestens doppelt so hoch ist wie der durchschnittliche Preis des Kalendermonats, in dem die Buchungsanfrage gestellt wurde. Die Preise werden ausschließlich von Nord Pool AS für die Zone bezogen, in der sich das Ferienhaus befindet.

Wenn Du als Gastgeber einen Energieaufschlag erheben möchtest, musst Du Dich mit Landfolk in Verbindung setzen, die den Energieaufschlag an den Gast weitergeben und die Zahlung veranlassen. Der Energieaufschlag muss dem Gast von Landfolk innerhalb der Widerspruchsfrist schriftlich per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden.

Wenn Du einen Energieaufschlag erhebst, hat der Gast das Recht, ungeachtet aller anderen unter Punkt 7 beschriebenen Bedingungen, die Buchung zu stornieren und den gezahlten Betrag unverzüglich und innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung zurückzuerhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Stornierung dem Gastgeber innerhalb von 48 Stunden, nachdem der Gast über den Energieaufschlag informiert wurde, mitgeteilt wird. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Gast den Energiekostenzuschlag akzeptiert hat.

7) Reklamationen des Gastes, Mängel und Defekte

Bei Landfolk sind wir stets bemüht, das bestmögliche Urlaubserlebnis zu bieten, und wir setzen uns dafür ein, dass die Erwartungen, die man an seinen Urlaub hat, erfüllt werden.

Wir sind sicher, dass auch Du als Gastgeber dies anstrebst.

Sollte das gemietete Ferienhaus nicht den Erwartungen des Gastes entsprechen, muss der Gast Landfolk innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Mietverhältnisses kontaktieren. Wenn wir der Meinung sind, dass die Beschwerde des Gastes über das Ferienhaus berechtigt ist (siehe Punkte 2 und 3), werden wir Dich kontaktieren, und Du bist dann verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Situation so schnell wie möglich behoben wird.

Falls Landfolk feststellt, dass der Gast aufgrund des Umstands Anspruch auf eine anteilige Reduzierung des Mietpreises hat, hat Landfolk das Recht, eine anteilige Reduzierung des Mietpreises zu erstatten (und somit die Zahlung an Dich als Gastgeber ganz oder teilweise einzubehalten), ohne dass Du Ansprüche gegen den Gast oder Landfolk geltend machen kannst, es sei denn, für den Umstand ist ausschließlich Landfolk oder ein von Landfolk beauftragter Dritter verantwortlich.

Du kannst mehr über die Handhabung von Beschwerden durch Landfolk im Anhang nachlesen.

8) Änderung und Stornierung

Als einen Service für die Gäste bietet Landfolk ein 48-Stunden-Rücktrittsrecht für Gäste an, sodass ein Gast eine Buchung innerhalb von 48 Stunden kostenlos rückgängig machen kann und somit eine Rückerstattung des gezahlten Betrags erhält. Das Rücktrittsrecht des Gastes endet 48 Stunden nach Bestätigung der Buchung durch Dich, oder zum Anreisedatum, wenn das Anreisedatum weniger als 48 Stunden nach deiner Bestätigung liegt. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn das Mietverhältnis weniger als 72 Stunden, nachdem der Gast die Anfrage gesendet hat, beginnt.

Danach gelten die von Dir gewählten Stornierungsbedingungen:

Flexibel

Die Gäste können ihre Buchung bis zu 14 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten den vollen Betrag zurück. Die Gäste können die Buchung bis zu 7 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten 50 % des Mietpreises zurückerstattet. Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden nicht erstattet.

Moderat

Die Gäste können ihre Buchung bis zu 30 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten den vollen Betrag zurück. Die Gäste können ihre Buchung bis zu 14 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten 50 % des Mietpreises zurückerstattet. Stornierungen, die weniger als 14 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden nicht erstattet.

Strikt

Die Gäste können ihre Buchung bis zu 60 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten den vollen Betrag zurück. Die Gäste können die Buchung bis zu 30 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten 50 % des Mietpreises zurückerstattet. Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden nicht erstattet.

9) Sonstige Verpflichtungen

Dein Vertrag mit Landfolk ist nicht exklusiv, und Du hast daher das Recht, Dein Ferienhaus selbst oder über andere Dritte zu vermieten. Wenn Du Dein Ferienhaus über Dritte vermietest, bist Du verpflichtet, Deinen Kalender auf der Plattform durch Kalendersynchronisation aktuell zu halten.

Solange Dein Ferienhaus auf Landfolk eingerichtet ist, bist Du verpflichtet, E-Mails von Landfolk bezüglich der Pflege Deines Profils, Deiner Beschreibung und der Plattform im Allgemeinen zu erhalten.

10) Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

Du hast das Recht, den Mietvertrag zu stornieren, wenn sich herausstellt, dass Du in folgenden Fällen daran gehindert bist, das Ferienhaus zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dies bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar war:

  • Höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Epidemien, Pandemien, Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Grenzschließungen, Überschwemmungen oder andere ungewöhnliche Wetterbedingungen
  • Brand
  • öffentliche Anordnungen oder Verbote
  • Diebstahl oder andere Schäden am Haus, die es unbewohnbar machen
  • Tod, Konkurs, Gerichtsverfahren oder dergleichen, die die Ausführung des Mietvertrags unmöglich machen

Solltest Du nach Abschluss des bindenden Mietvertrages Dein Ferienhaus nicht mehr für die Gäste zur Verfügung stellen können, kann der Mietvertrag bis spätestens 30 Tage vor der Ankunftszeit aufgehoben werden. In diesem Fall übernimmst Du als Gastgeber sowohl die Servicegebühr des Gastes als auch des Gastgebers, die direkt mit Landfolk abgerechnet wird.

11) Verkauf Deines Ferienhauses

Als Gastgeber bist Du verpflichtet, Landfolk zu kontaktieren, sobald Dein Ferienhaus zum Verkauf steht. Solltest Du Dein Ferienhaus aufgrund eines Verkaufs nicht mehr für bestätigte und bindende Mietverträge zur Verfügung stellen können, haftest Du als Gastgeber für die gesamte Servicegebühr, die mit der Buchung verbunden ist. Dies wird direkt mit Landfolk abgerechnet.

12) Haftung von Landfolk

Landfolk betreibt die Plattform mit dem Zweck, die Vermietung von Ferienhäusern zwischen Gast und Gastgeber zu vermitteln. Landfolk ist nicht Partei des Mietvertrags, den Du mit dem Gast über unsere Plattform abschließt, und übernimmt daher dafür keine Haftung.

Landfolk garantiert nicht die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Plattform, die beispielsweise durch IT-Abstürze, Softwarefehler, Updates usw. beeinträchtigt werden kann. Du hast jedoch jederzeit die Möglichkeit, Dein Benutzerprofil auf der Plattform zu löschen, wenn die Plattform nicht zufriedenstellend funktioniert.

Darüber hinaus haftet Landfolk nicht für indirekte Verluste.

13) Rechtsbehelf

Gilt für dänische Gastgeber

Du hast die Möglichkeit, einen eventuellen Streit mit dem Mieter vor die Beschwerdestelle für Ferienhausvermietung, Amagertorv 9, 2, DKK-1160 Kopenhagen K, zu bringen. Weitere Informationen über die Beschwerdekammern findest du unter www.ankenaevnferiehus.dk. Alternativ kann für die Einreichung einer Beschwerde das Online-Beschwerdeportal der Europäischen Kommission www.ec.europa.eu/odr genutzt werden.

Gilt für norwegische Gastgeber

Du hast die Möglichkeit, einen eventuellen Streit mit dem Gast vor das https://www.klagenemndssekretariatet.no/ zu bringen.

Gilt für deutsche Gastgeber:

Du hast die Möglichkeit, einen eventuellen Streit mit dem Gast über das Online-Beschwerdeportal der Europäischen Kommission einzureichen: Online Streitbeilegung

Gilt für schwedische Vermieter

Sie haben die Möglichkeit, einen eventuellen Streit mit dem Mieter zu führen, wobei auf das Folgende verwiesen wird: https://sccarbitrationinstitute.se/. Alternativ kann das Online-Beschwerdeportal der EU-Kommission www.ec.europa.eu/odr zur Einreichung von Beschwerden genutzt werden.

14) Datenschutz

Wenn Du Dein Landfolk-Benutzerprofil erstellt hast und nutzt, verarbeiten wir bestimmte personenbezogene Daten über Dich. Weitere Informationen über die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten und Deine Rechte findest Du in unserer Datenschutzerklärung, die Du hier einsehen kannst.

15) Bilder und dergleichen auf der Plattform

Wir empfehlen Dir, Bilder Deines Ferienhauses auf unserer Plattform hochzuladen.

Wenn Du eigene Bilder hochlädst, garantierst Du, dass die Plattform diese Bilder verwenden darf und dass diese nicht Dritten gehören. Gleichzeitig stimmst Du zu, dass wir die von Dir hochgeladenen Bilder zur Vermarktung unserer Plattform verwenden dürfen.

Durch die Nutzung der Plattform stimmst Du zu, dass wir Fotos von Deinem Ferienhaus machen dürfen, um sie zur Vermarktung des Ferienhauses und der Plattform zu verwenden. Bilder, die von Landfolk oder von Landfolk beauftragten Fotografen aufgenommen wurden, sind unser Eigentum und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Genehmigung verwendet werden.

Landfolk ist berechtigt, Deine Bilder jederzeit von der Plattform zu entfernen.

16) Steuern

Gilt für dänische Gastgeber:

Landfolk ist als Vermietungsagentur registriert, und Du hast daher Anspruch auf einen steuerfreien Grundbetrag im Zusammenhang mit Deiner Vermietung. Die anwendbaren Steuersätze findest Du bei der dänischen Steuerbehörde: https://skat.dk/data.aspx?oid=2035568.

Die Meldepflicht liegt bei Landfolk, und das bedeutet, dass wir einmal im Jahr Deine Bruttomieteinnahmen für Vermietungen über Landfolk an die dänische Steuerbehörde melden.

Gilt für norwegische Gastgeber:

Ob Mieteinnahmen steuerfrei oder steuerpflichtig sind, hängt von der Art der vermieteten Immobilie, wie oft Du vermietest und der Nutzung der Immobilie ab, die geltenden Steuervorschriften findest Du hier: Ihttps://www.skatteetaten.no/person/skatt/hjelp-til-riktig-skatt/bolig-og-eiendeler/bolig-eiendom-tomt/utleie/

Gilt für deutsche Gastgeber:

Als Gastgeber bist Du dafür verantwortlich, alle geltenden Pflichten zur Meldung Deiner Mieteinnahmen im Zusammenhang mit der Vermietung Deines Ferienhauses zu erfüllen.

17) Kündigung

Du bist jederzeit berechtigt, Dein Benutzerprofil auf unserer Plattform zu löschen. Du kannst dies tun, indem Du an Deine Kontaktperson bei Landfolk oder an support@landfolk.com schreibst. Solltest Du zu diesem Zeitpunkt noch einen oder mehrere nicht beendete oder anstehende Mietverträge im Kalender haben, wird die Löschung nach Ende des letzten Mietvertrags wirksam.

Aber wenn Du Dein Ferienhaus nicht für Gäste zur Verfügung stellen möchtest, die bereits verbindliche Mietverträge abgeschlossen haben, kann der Mietvertrag bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftszeitpunkt gekündigt werden. Als Gastgeber bist Du dann für die gesamte Servicegebühr verantwortlich, die direkt mit Landfolk abgerechnet wird.

18) Rechtswahl und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder dessen Verletzung oder Ungültigkeit entstehen, unterliegen dänischem Recht, ungeachtet der dänischen Rechtswahlregeln.

Gerichtsstand ist das Gericht in Aarhus.

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Landfolk A/S · Bülowsgade 68, 3 tv · 8000 Aarhus C · Dänemark · USt-IdNr. DK42074640