Mietbedingungen
Genehmigte Version 9 - Januar 2025
Einführung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Landfolk A/S, CVR 42074640, Bülowsgade 68, st., DK-8000 Aarhus C ("Landfolk", "uns", "wir" oder "unser") Ihnen als Gastgeber ("Gastgeber", "Sie" oder "Ihr") anbietet, wenn Sie unsere Plattform ("Plattform") nutzen. Wenn Sie als Gastgeber ein Benutzerprofil auf unserer Plattform erstellen und eine Buchung bestätigen, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir haben unsere Bedingungen im Folgenden so klar wie möglich dargelegt. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: support@landfolk.com.
Wir empfehlen Ihnen auch, sich mit den geltenden Rechtsvorschriften für die Vermietung von Ferienhäusern vertraut zu machen.
Wir können diese Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern, z. B. (1) um die Bedingungen zu verbessern und sie klarer oder leichter verständlich zu machen, (2) um gesetzliche, behördliche und/oder steuerliche Anforderungen zu erfüllen, (3) wenn wir Änderungen an unseren Dienstleistungen oder unserem Geschäftsmodell vornehmen oder (4) aus Sicherheitsgründen. Wenn wir Änderungen vornehmen, die sich auf Ihre Rechte oder Pflichten auswirken, werden wir Sie mit einer angemessenen Frist benachrichtigen, es sei denn, geltende rechtliche, steuerliche oder sicherheitstechnische Anforderungen machen solche Änderungen dringend erforderlich. In diesem Fall werden wir Sie so schnell wie möglich informieren. Indem Sie unsere Plattform nach Inkrafttreten einer Änderung der Bedingungen weiterhin nutzen, akzeptieren Sie die aktualisierten Bedingungen.
1) Vermittlung
Die Plattform macht die private Vermietung von Ferienhäusern für Gäste und Gastgeber einfach und transparent. Landfolk tritt als Vermittler zwischen Gästen und Gastgebern in Bezug auf die Vermietung von Ferienhäusern auf, ist aber nicht befugt, im Namen oder im Auftrag der Gastgeber zu handeln. Wenn Sie eine Ferienunterkunft auf unserer Plattform buchen, kommt ein Vertrag direkt zwischen Ihnen und dem Gast über die Anmietung Ihrer Ferienunterkunft für den gewählten Zeitraum und zu den besonderen Mietbedingungen zustande, die auf dem Angebot auf der Plattform angegeben sind. Darüber hinaus ergeben sich die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und dem Gast aus diesen Bedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass wir keine Partei in der vertraglichen Beziehung zwischen Ihnen und einem Gast sind. Landfolk handelt nicht als Agent oder Vertreter für Sie oder für den Gast.
2) Beschreibung der Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen das Recht, die Plattform zu nutzen, um Ihre Ferienwohnung(en) auf unserer Plattform auflisten zu können, damit Gäste Anfragen zu Ihren Ferienwohnung(en) stellen und sie buchen können. Gegebenenfalls können Sie die Mietbedingungen mit den Gästen über den sicheren privaten Chat auf der Plattform (die "Dienste") vereinbaren.
In dieser Hinsicht wird Landfolk:
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die Ferienhäuser auf der Plattform bei einer relevanten Zielgruppe und im Einklang mit der Marke Landfolk bewerben,
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Einblicke liefern, unter anderem, wie viele potenzielle Gäste sich Ihrer Ferienunterkunft ansehen, welche Termine gesucht werden und die Preisgestaltung,
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bei Bedarf persönliche Beratung im Zusammenhang mit der Anmietung auf der Plattform anbieten.
Wir übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Mieter und werden uns auch nicht an diesen beteiligen. Wir sind auch nicht dafür verantwortlich, dass Sie oder der Mieter das jeweils geltende Recht einhalten.
Ungeachtet der obigen Ausführungen erkennen Sie an, dass Landfolk das Recht hat, aber nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Plattform zu überwachen und die von Ihnen und/oder dem Gast gemachten Angaben zu überprüfen, sofern dies hier nicht ausdrücklich in Bezug auf die Ferienunterkunft erwähnt wird. Sie verpflichten sich, mit Landfolk zu kooperieren und Landfolk in gutem Glauben zu unterstützen und Landfolk die Informationen zur Verfügung zu stellen und die Maßnahmen zu ergreifen, die von Landfolk in Bezug auf eine von Landfolk durchgeführte Untersuchung der Nutzung oder des Missbrauchs der Plattform angemessenerweise verlangt werden.
3) Voraussetzungen
Durch die Nutzung der Dienste sichern Sie hiermit zu und gewährleisten:
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diese Bedingungen und Konditionen gelesen zu haben und sie vollständig zu akzeptieren,
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dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder über 18 Jahre alt sein, es sei denn, dass Sie aufgrund strengerer Gesetze älter sein müssen, um an die Bedingungen gebunden zu sein. Ohne elterliche Zustimmung ist das Mindestalter das in den genannten Gesetzen vorgesehene Alter,
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dass Sie über die für die Nutzung der Dienste erforderlichen technischen Fähigkeiten und Geräte verfügen,
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dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse haben,
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dass Sie nicht von Landfolk für die Nutzung der Dienste gesperrt worden sind,
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dass Sie Inhaber eines einzigen Kontos gemäß der untenstehenden Definition sind.
4) Benutzerkonto
Erstellung eines Kontos
Um eine Ferienunterkunft auf unserer Plattform einzustellen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.
Sie füllen Ihr persönliches Profil mit den folgenden, von Landfolk benötigten Informationen aus:
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Vor- und Nachname,
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E-Mail Adresse,
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Eine Rufnummer,
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Adresse der Ferienwohnung(en), die Sie auf der Plattform anbieten möchten,
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Zusätzliche Informationen über Ihre Ferienunterkunft, wie zum Beispiel Fotos.
Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Angaben sind obligatorisch.
Wenn wir Ihre ausgefüllte Ferienhausanmeldung erhalten haben, werden wir Sie kontaktieren und Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, wie Sie Ihre Ferienunterkunft auf der Plattform einstellen können.
Pro Gastgeber kann nur ein Konto zugewiesen werden (gleicher Familienname, gleicher Vorname, gleiche Telefonnummer und/oder gleiche E-Mail-Adresse).
Sie erkennen an, dass Sie dafür verantwortlich sind, Landfolk fehlerfreie Informationen zur Verfügung zu stellen und verpflichten sich, diese Informationen bei Bedarf zu aktualisieren. Sie verpflichten sich insbesondere, keine falsche Identität zu verwenden. Sollte sich eine der angegebenen Pflichtangaben als falsch, unvollständig, veraltet oder anstößig erweisen, behält sich Landfolk das Recht vor, Ihr Konto ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu schließen und den Zugang zu allen oder einem Teil der Dienste zu verhindern.
Zugang zu den Diensten
Um sich bei Ihrem Konto anzumelden oder einzuloggen, müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort eingeben. Nur Sie dürfen auf Ihr Konto zugreifen. Jede Verwendung Ihrer Anmeldeinformationen stellt eine unwiderlegbare Vermutung der Nutzung der Plattform durch Sie dar.
Wir bemühen uns, eine möglichst hohe Verfügbarkeit zu sichern. Die Dienste sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich, vorbehaltlich von Wartungsarbeiten oder Notfallmaßnahmen.
Landfolk behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung oder Entschädigung die Plattform oder den Zugang zu einem oder mehreren Diensten vorübergehend oder dauerhaft zu schließen, insbesondere (1) um Aktualisierungen, Wartungsarbeiten, Modifikationen oder Änderungen an Betriebsmethoden, Dienstleistern, Servern und Erreichbarkeitszeiten vorzunehmen; oder (2) wenn Landfolk vernünftigerweise davon ausgeht, dass (a) die Nutzung der Dienste durch eine Person unseren Betrieb oder die für die Bereitstellung der Dienste genutzte Infrastruktur stört oder stören könnte, (b) eine Sicherheitsbedrohung oder ein Angriff auf die Dienste oder ein anderes Ereignis vorliegt, das ein wesentliches Risiko für die vorgenannten Punkte darstellt, (c) eine Person die Dienste für betrügerische oder illegale Aktivitäten nutzt, ohne dass diese Aufzählung beschränkt ist.
Landfolk kann für eine freiwillige oder unfreiwillige Nichtverfügbarkeit der Dienste nicht haftbar gemacht werden, z.B. wenn eine solche Nichtverfügbarkeit auf externe Faktoren zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, technische Gründe, Netzwerküberlastung, Missbrauch von Online-Diensten, Ausfall von Internetdienstleistern und Kommunikations- und Telekommunikationsbetreibern. Ebenso kann Landfolk nicht für Schäden am Betriebssystem und an der Funktionalität der verwendeten Hardware verantwortlich gemacht werden, die auf Unterbrechungen oder Störungen der Dienste zurückzuführen sind. Landfolk ist daher gemäß den Normen und Gepflogenheiten des Sektors bei der Erbringung der Dienstleistung an eine Mittelverpflichtung gebunden.
Landfolk behält sich das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit zu ergänzen oder zu ändern, z.B. um technische Entwicklungen zu berücksichtigen oder aus Sicherheitsgründen.
Sobald Sie von einem solchen Ausfall oder einer Nichtverfügbarkeit Kenntnis erlangen, müssen Sie Landfolk über jeden Ausfall der Dienste informieren, indem Sie Landfolk eine E-Mail an support@landfolk.com schicken.
Sicherheit
Sie sind für die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Anmeldedaten verantwortlich, außer im Falle eines technischen Versagens, das ausschließlich Landfolk zuzuschreiben ist, oder im Falle von höherer Gewalt.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Passwort regelmäßig zu ändern und ein sicheres Passwort zu verwenden, das keine leicht zu identifizierenden Kombinationen enthält. Landfolk kann bestimmte Bedingungen für Passwörter und/oder ein Verfallsdatum für Ihr Passwort festlegen, nach welchem Sie aufgefordert werden, Ihr Passwort zu ändern.
Für den Fall, dass Sie Ihr Passwort verlieren, hat Landfolk ein Verfahren zur Wiederherstellung des Passworts eingerichtet, mit dem Sie ein neues Passwort erstellen können.
Sie verpflichten sich, das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform nicht zu stören. Insbesondere verpflichten Sie sich, das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform nicht zu stören, keine Viren oder andere Software oder Technologie einzuführen oder zu versuchen, die der Plattform, den angebotenen Diensten oder Landfolk schaden. Sie verpflichten sich außerdem, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre eigenen Daten und/oder Software vor Viren und bösartiger Software zu schützen.
Insbesondere verpflichten Sie sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, eine Seite zu überlasten, keine Bounce-Maßnahmen zu ergreifen und keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Betrieb der Plattform behindern oder stören oder die Plattform belasten.
Sperrung des Kontos
Jeder Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zur sofortigen Sperrung Ihres Kontos ohne vorherige Benachrichtigung führen. Sie können auch von der Nutzung der Dienste ausgeschlossen werden. Diese Bestimmung gilt unbeschadet aller anderen Rechtsmittel, die Landfolk nach geltendem Recht oder diesen Geschäftsbedingungen zustehen.
5) Ranking Ihrer Suchergebnisse
Auf unserer Plattform gibt es viele Angebote für Ferienhäuser, und wir möchten, dass die Suchergebnisse so relevant wie möglich sind. Auf der Seite mit den Suchergebnissen sehen die Gäste unsere Standard-Sortierreihenfolge und können die Filteroptionen nutzen, um die Ergebnisse nach ihren Präferenzen zu ordnen, z. B. nach Preis, Datum, Anzahl der Gäste oder anderen Buchungsoptionen.
Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich hochrelevante Suchergebnisse zu liefern. Zu diesem Zweck optimieren wir unseren Service fortlaufend, um Ferienhausangebote effizient zu filtern und zu sortieren.
Wir präsentieren unseren Gästen eine Liste von Ferienhäusern, die auf Grundlage verschiedener Parameter für sie infrage kommen, darunter:
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Standort (in Bezug auf ihre Suche)
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der Preis oder der ermäßigte Preis einer Ferienunterkunft
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Verfügbarkeit entsprechend der Suchkriterien des Gastes.
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Antwortzeit des Gastgebers, Buchungsannahmequote und ob die Ferienunterkunft sofort buchbar ist.
6) Chat
Wir bieten einen Chat-Service, der es Ihnen ermöglicht, mit den Buchenden zu korrespondieren, nachdem diese eine Buchungsanfrage gestellt hat. Dieser Service ist nur verfügbar, wenn eine Buchungsanfrage über die Plattform gestellt wurde.
Diese Nachrichten sind nicht öffentlich und nur für den Empfänger der Nachricht bestimmt.
Sie verpflichten sich, diesen Chat-Dienst nur in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
Landfolk überwacht den Inhalt der Nachrichten, kann aber unter keinen Umständen für diesen verantwortlich gemacht werden.
Wir verlangen von den Buchenden, dass sie genaue Angaben machen, und wir wenden bestimmte Überprüfungsverfahren für Buchende an (einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen).
In Ausnahmefällen kann Landfolk bei dem Gespräch zwischen Ihnen und dem Buchenden behilflich sein. In diesen Fällen ist es für beide Parteien deutlich sichtbar, dass Landfolk am Chat teilnimmt.
7) Ihre Verpflichtungen
Pflichten bei der Nutzung der Plattform
Als Gastgeber auf Landfolk verpflichten Sie sich dazu:
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Ihren Kalender regelmäßig zu aktualisieren, sodass er widerspiegelt, wann die Ferienunterkunft verfügbar und buchbar ist,
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die Preise der Ferienunterkunft so zu gestalten, dass sie über die verschiedenen Jahreszeiten hinweg marktrelevant sind, sowie regelmäßig Preisanpassungen vorzunehmen,
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Buchungsanfragen und Nachrichten so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu beantworten.
Je besser diese drei Punkte erfüllt sind, desto besser wird die Plattform Ihre Ferienunterkunft einordnen und damit die Wahrscheinlichkeit für Buchungen erhöhen. Letztendlich kann die Vernachlässigung der drei oben genannten Punkte dazu führen, dass Landfolk Ihren Ferienhauskalender schließt, bis Sie Ihren Verpflichtungen wieder nachkommen.
Sie verpflichten sich hiermit dazu:
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dass Sie unsere Plattform nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke nutzen werden (es sei denn, Sie haben im Namen eines Unternehmens gebucht). Sie verpflichten sich, nicht auf die Plattform zuzugreifen und die Dienste für Zwecke zu nutzen, die nicht mit dem Zweck der Plattform in Zusammenhang stehen, oder in irgendeiner Weise Informationen über andere Gäste oder Gastgeber zu sammeln, entweder manuell oder durch automatisierte Mittel, ohne deren Zustimmung, insbesondere um unaufgeforderte Werbung oder Spam, Kettenbriefe usw. zu versenden.
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dass Sie unsere Plattform rechtmäßig und fair nutzen und sich an diese Bedingungen sowie an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten werden, insbesondere an diejenigen, die sich auf geistiges und gewerbliches Eigentum, Informationstechnologie und den Schutz personenbezogener Daten beziehen.
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dass Sie keine Inhalte einstellen, teilen oder speichern, die 1) rechtswidrig sind, 2) gegen die Pressefreiheit oder ähnliche Bestimmungen anderer Rechtsordnungen verstoßen, 3) unangemessen, gewalttätig oder privater Natur sind oder 4) in keinem Zusammenhang mit dem Zweck der Plattform stehen.
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dass Sie keine falschen oder betrügerischen Angebote für Ferienhäuser auf der Plattform machen.
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dass Sie nicht mit Hilfe von Robotern oder Harvestern auf Inhalte auf unserer Plattform zugreifen, diese überwachen oder kopieren. Sie dürfen keine Software, Geräte, Roboter oder andere Mittel oder Technologien entwickeln oder verwenden, um auf die Plattform, die Dienste und Inhalte auf der Plattform zuzugreifen, diese zu überwachen und zu scrapen oder um Gastgeberprofile, Ferienhausangebote oder andere auf der Plattform verfügbare Daten zu kopieren.
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dass Sie nicht in betrügerischer Absicht auf die Plattform oder Teile davon zugreifen oder sie aufrechterhalten und eine andere Zugangsmethode als die von Landfolk zur Verfügung gestellte Schnittstelle verwenden.
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dass Sie nichts tun, das eine unangemessene oder erhebliche Belastung für unsere Infrastruktur darstellt oder darstellen könnte.
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dass Sie keine Deep-Links zu einem beliebigen Teil unserer Plattform erstellen.
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dass Sie keinen Teil unserer Plattform reproduzieren, vervielfältigen oder anderweitig in eine andere Website einbinden.
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dass Sie die Sicherheitsmaßnahmen, die insbesondere zum Schutz der Plattform oder der Server, auf denen sie gehostet wird, getroffen wurden, nicht verletzen oder umgehen.
Sie sind für Ihre Nutzung der Plattform, der Dienste und Ihrer Handlungen auf der Plattform verantwortlich. Sie verpflichten sich, Landfolk über jede von Ihnen beobachtete Fehlfunktion der Dienste oder der Plattform zu informieren.
Meldepflichten
Die geltenden Vorschriften können Gastgebern die Pflicht auferlegen, den Steuerbehörden den Belegungsstatus ihrer Ferienunterkunft mitzuteilen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Steuerbehörden in Ihrem Land.
Die geltenden Vorschriften können es einem Gastgeber verbieten, seinen Hauptwohnsitz für mehr als eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr zu vermieten, mit einigen Ausnahmen. Sie sollten sich erkundigen, ob das Land, die Stadt, die Region oder der Bezirk, in dem sich Ihre Ferienunterkunft befindet, die Anzahl der Tage, an denen Sie es pro Jahr vermieten können, begrenzt.
Registrierungsnummer für Saisonvermietung
Sie sind verpflichtet, das geltende Recht zu befolgen, wenn an den Standorten Ihrer Ferienunterkünfte eine Registrierungsnummer für die saisonale Vermietung vorgeschrieben ist. Sie sind dafür verantwortlich, den Behörden die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Sie müssen Ihre Registrierungsnummer in Ihrem Landfolk-Profil auf der Plattform angeben.
8) Nutzung der Ferienunterkunft
Die Ferienunterkunft muss in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Richtlinien genutzt werden, die der Gastgeber für die Nutzung der Ferienunterkunft bei der Buchung und/oder Ankunft vorgelegt hat.
Sollte die Ferienunterkunft zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Aufenthalts gegen diese Bedingungen, einschließlich der oben genannten Richtlinien, die geltende Gesetzgebung oder die öffentliche Ordnung im Allgemeinen verstoßen, kann der Mietvertrag von Ihnen fristlos und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden
9) Zustand und Ausstattung der Ferienunterkunft
Vor jeder Vermietung sind Sie verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Ferienunterkunft sauber ist, den Sicherheitsvorschriften entspricht und für Gäste bereit ist. Die Ferienunterkunft muss mit der Beschreibung und den Bildern übereinstimmen, die auf der Plattform vorzufinden sind. Sie müssen alle notwendigen Reparaturen und Wartungsarbeiten durchführen, bevor Ihre Gäste eintreffen. Die nachstehend aufgeführten Regeln dienen lediglich zur Information. Es ist möglich, dass für Ihre Ferienunterkunft strengere Richtlinien gelten. Wir bitten Sie insbesondere, die Hygienevorschriften des Landes, der Region oder des Departements zu konsultieren, in dem sich Ihre Ferienunterkunft befindet.
Sofern in der Beschreibung nicht anders angegeben, muss die Ferienunterkunft jedoch wie folgt ausgestattet sein:
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Herd, Kaffeemaschine, Besteck und Kochutensilien für mindestens die zulässige Personenzahl.
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Artikel des täglichen Bedarfs, die der Gast benutzen darf, wie Salz und Pfeffer, Gewürze, Öl, Spülmittel oder -tabs (wenn die Ferienunterkunft über eine Spülmaschine verfügt), Müllbeutel, Handseife, Grundreinigungsmittel und Toilettenpapier.
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Sofern die Ferienunterkunft über einen Holzofen verfügt, müssen Sie sicherstellen, dass die Ferienunterkunft über Brennholz und Anzündflüssigkeit oder Briketts für mindestens ein Anzünden verfügt, damit der Gast seinen Aufenthalt gut beginnen kann.
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WC, Kalt- und Warmwasser, Handbrause oder Duschkabine.
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Staubsauger.
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Heizquelle wie Heizkörper oder Wärmepumpe.
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Betten, Bettdecken und Kopfkissen.
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Abfallbehälter und Mülltonnen. Obwohl diese oft geleert werden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Abfallbehälter bei der Ankunft leer ist.
Sie als Gastgeber müssen außerdem entsprechende Sicherheitsausrüstung wie Rauchmelder, Feuerlöscher und einen Erste-Hilfe-Kasten während der Vermietung der Ferienunterkunft zur Verfügung stellen.
Die geltenden Vorschriften können für die saisonale Vermietung Ihrer Ferienunterkunft besondere Ausstattungsanforderungen stellen. Sie sind dafür verantwortlich, die geltenden Gesetze zu befolgen und sicherzustellen, dass sie in der Ferienwohnung enthalten sind.
Wenn zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage größere Renovierungsarbeiten im Gange sind, die Baulärm oder dergleichen Lärm verursachen, liegt es in Ihrer Verantwortung als Gastgeber, dies dem Gast mitzuteilen, bevor Sie seine Buchung bestätigen, so dass die Gäste die Möglichkeit haben, sich zu überlegen, ob dies ihre Entscheidung, Ihre Ferienunterkunft zu mieten, ändern wird.
Sollte sich nach der Bestätigungszeit Renovierungsbedarf, Baulärm oder Ähnliches ergeben, sind Sie als Gastgeber ebenfalls verpflichtet, die Gäste innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.
Schlüsselübergabe
Sie sind für die Schlüsselübergabe an die Gäste verantwortlich. Wenn Gäste die Ferienunterkunft aufgrund eines fehlenden Schlüssels oder falscher Zugangsdaten nicht betreten können, haben sie möglicherweise Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung. Landfolk behält sich das Recht vor, einen Schlüsseldienst zu beauftragen. Die Kosten dafür werden von der Auszahlung an Sie als Gastgeber abgezogen.
Aufladen eines Elektroautos
Wenn Sie eine Ladestation für Elektroautos eingerichtet haben, können Sie dem Gast die Möglichkeit geben, diese zu nutzen. Der Verbrauch für das Aufladen von Elektroautos ist nicht in der Ferienhausmiete enthalten (siehe Punkt 12) und wird daher von Ihnen direkt mit dem Gast abgerechnet. Wenn der Gast die Ladestation nutzen möchte, muss dies vor der Ankunft des Gasts mit Ihnen abgesprochen werden.
Sofern keine dafür vorgesehene Ladestation vorhanden ist, ist es dem Gast aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, Elektroautos im Ferienhaus aufzuladen.
Schneeräumung
Die Plattform ist nicht für die Schneeräumung im Zusammenhang mit der Ankunft der Ferienunterkunft verantwortlich. Der Gastgeber ist verpflichtet, den Gast zu informieren und Werkzeuge zur Schneeräumung zur Verfügung zu stellen.
Mautschranken
Der Gastgeber ist verpflichtet, den Gast über eventuelle Mautschranken zu informieren, die den Zugang zum Bereich der gemieteten Ferienunterkunft ermöglichen.
Überwachungssysteme
Landfolk verpflichtet sich, die Privatsphäre und Sicherheit seiner Gastgeber und Gäste zu schützen. Unsere Richtlinien erlauben eine angemessene Überwachung von außerhalb der Ferienunterkunft, während die Privatsphäre innerhalb des Hauses stets geschützt wird. Unter "Überwachungsgerät" verstehen wir jedes Gerät, das Fotos, Audio- und Videoaufnahmen sowie personenbezogene Daten erfasst.
Im Innenbereich einer Ferienunterkunft dürfen keine Überwachungsgeräte verwendet werden. Überwachungsgeräte außerhalb der Ferienunterkunft, einschließlich Sicherheitskameras und angeschlossener Türklingeln (die Audiodaten aufzeichnen können), sind zulässig, wenn sie nur zu Sicherheitszwecken verwendet werden und den geltenden Vorschriften des Landes entsprechen, in dem sich die Ferienunterkunft befindet.
Es müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugriff auf die Überwachungsdaten zu begrenzen. Überwachungsdaten sollten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Wenn Sie gegen diese Richtlinie verstoßen und der Gast die Ferienunterkunft aus diesem Grund verlässt, hat er möglicherweise Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung. Verstöße können auch zum Ausschluss von der Plattform führen.
Schwimmbad
Wenn die Ferienunterkunft über einen privaten Swimmingpool zur individuellen oder gemeinschaftlichen Nutzung verfügt, kann es sein, dass Sie nach den geltenden Vorschriften verpflichtet sind, diesen mit Sicherheitseinrichtungen auszustatten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich an die Vorschriften zu halten.
Wenn Sie der Verpflichtung, Ihr Schwimmbecken mit einer Sicherheitsvorrichtung auszustatten, nicht nachkommen, können Sie gemäß den geltenden Vorschriften mit einer Geldstrafe belegt werden.
10) Reinigung der Ferienunterkunft
Bei Landfolk ist die Vorbereitung der Ferienunterkunft und die Endreinigung nach dem Besuch der Gäste im Mietpreis, der den Gästen auf der Plattform angezeigt wird, inbegriffen. Beim Abschluss der Mietvereinbarung ist der Gast verpflichtet, die Ferienunterkunft ordentlich und aufgeräumt zu hinterlassen. Dies ist in diesem Leitfaden näher beschrieben. Als Gastgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Ferienunterkunft für die Ankunft der Gäste bereit ist und dass die Ferienunterkunft nach Ablauf des Mietvertrags gereinigt wird (siehe unseren Leitfaden zur Reinigung hier).
Als Landfolk-Gastgeber ist es Ihre Verantwortung, Pool, Whirlpool, Sauna und Wildnisbäder und Ähnliches auf die Ankunft der Gäste vorzubereiten. In der Regel ist der Gastgeber auch für die Reinigung der genannten Wellnesseinrichtungen nach Abschluss des Aufenthaltes verantwortlich. Die Kosten dafür legt der Gastgeber selbst fest und sie werden mit dem Gesamtpreis verrechnet.
Es ist möglich, Informationen bezüglich der zusätzlichen Kosten zur Beschreibung auf Ihrem Landfolk-Profil hinzuzufügen. Darüber hinaus können Sie hier auch angeben, wenn die Nutzung der oben genannten Wellnesseinrichtungen nur in bestimmten Zeiträumen oder saisonbedingt möglich ist. Sollten durch die Nutzung der Einrichtungen Mehrkosten entstehen, sollten Sie sich mit den Gästen absprechen, ob sie diese zu ihrer Buchung hinzufügen möchten, bevor sie die Buchung bestätigen.
Sie legen die Kosten für die Endreinigung selbst fest und somit, für welche Kosten der Gast aufkommen muss.
Landfolk-Reinigungsservice
Landfolk bietet in ausgewählten Lokalitäten Reinigungsdienste an und ermöglicht es so den Gastgebern, einen Vertrag mit Landfolk abzuschließen. Damit ist sichergestellt, dass Landfolk die Reinigung der Ferienunterkunft nach Beendigung des jeweiligen Mietvertrages übernimmt. Beim Abschluss der Mietvereinbarung ist der Gast verpflichtet, die Ferienunterkunft ordentlich und aufgeräumt zu hinterlassen. Dies ist in diesem Leitfaden näher beschrieben.
Landfolk setzt den Preis für diese Dienstleistung fest und somit, welcher Betrag vom Gast getragen werden muss. Dieser Betrag ist variabel und im auf der Plattform angezeigten Mietpreis inbegriffen. Bitte beachten Sie den Reinigungsleitfaden, der den Landfolk-Standard für die Reinigung festlegt. Sie können den Reinigungsservice über My Landfolk bestellen oder Landfolk kontaktieren, wenn Sie den Service in Anspruch nehmen möchten.
Solange am Abreisetag keine neue Buchung mit Check-in am selben Tag beginnt, behält sich Landfolk das Recht vor, die Endreinigung bis zum Check-in-Zeitraum am darauffolgenden Tag aufzuschieben. Diese Änderung wird spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen Reinigungszeitpunkt einsehbar sein.
Ihre Möglichkeit, die Endreinigung, sofern sie im Auftrag von Landfolk durchgeführt wird, zu stornieren, verfällt 7 Tage vor der Ausführung des bestellten Reinigungsauftrages. Erfolgt die Stornierung nicht rechtzeitig, tragen Sie als Gastgeber die mit dem Reinigungsauftrag verbundenen Kosten.
Wenn Ihre Ferienunterkunft von Landfolk gereinigt wird, haben die Gäste am Abreisetag außerhalb der bei der Buchung angegebenen Abreisezeit keinen Zugang zu Ihrer Ferienunterkunft.
11) Versicherung
Als Gastgeber sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft durch die üblichen Versicherungen einer anerkannten Versicherungsgesellschaft, einschließlich einer Ferienhausversicherung inkl. Glas-, Sanitär-, Feuer-, Einbruchs- und Mobilienversicherung, gedeckt ist.
Alle Vermietungen, die über Landfolk gebucht werden, sind neben der üblichen Ferienhausversicherung des Gastgebers auch durch eine Versicherung von Landfolks Partnern abgedeckt. Dies ist eine Zusatzversicherung, die sowohl dem Gastgeber als auch den Gästen zusätzliche Sicherheit bietet.
Die Versicherung deckt plötzliche Sachschäden ab, wie zum Beispiel:
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Vandalismus durch Gäste
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Schäden, bei denen der Gast versehentlich Gegenstände/Hausrat und/oder Gebäudeteile zerstört
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Schäden, bei denen mitgebrachte Haustiere versehentlich Gegenstände/Hausrat und/oder Gebäudeteile zerstören.
Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
12) Zahlungsbedingungen und Mietpreisfestsetzung
Als Gastgeber sind Sie für die Festlegung des Mietpreises verantwortlich (einschließlich des Preises pro Nacht, der Endreinigung, falls Sie sich dafür entscheiden, sowie der Nebenkosten, die den Verbrauch des Gastes an Wasser, Heizung und Strom abdecken).
Für jede Vermietung über die Plattform wird eine Servicegebühr erhoben, die an Landfolk gezahlt wird. Als Gastgeber zahlen Sie bei jeder Vermietung über die Plattform eine Servicegebühr in Höhe von 5% des Mietpreises an Landfolk. Diese Gastgebergebühr unterliegt der Mehrwertsteuer und wird automatisch vor der Auszahlung an den Gastgeber abgezogen. Es gibt keine weiteren Gebühren, die Sie als Gastgeber für die Nutzung der Plattform zahlen müssen. Als Gastgeber verpflichten Sie sich, mit dem Mehrwertsteuersatz vertraut zu sein, der in dem Land gilt, in dem sich die Ferienunterkunft befindet.
Wenn Sie die Buchung des Gastes bestätigen, kommt ein verbindlicher Vertrag über die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft zustande. Landfolk wird unmittelbar danach die Zahlung durch einen Drittanbieter über die vom Gast gewählte Zahlungsmethode einziehen. Die Buchung gilt als bestätigt, wenn Sie die Buchung auf der Plattform bestätigen.
Die Auszahlung an den Gastgeber erfolgt innerhalb von 4 Bankarbeitstagen nach Ablauf des jeweiligen Mietvertrags.
Im Falle einer laufenden Beschwerde behält sich Landfolk das Recht vor, Ihre Auszahlung ganz oder teilweise auszusetzen, bis die Beschwerde geklärt ist (siehe Abschnitt 13).
Zuzüglich des Mietpreises (inkl. Preis pro Nacht, Endreinigung und Nebenkosten) wird eine Gästegebühr erhoben, die in den meisten Fällen bei 20 % liegt, jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren zwischen 10-25 % variieren kann. Der Endpreis wird immer bei der Bezahlung angezeigt, bevor der Gast eine Buchungsanfrage sendet. Die Gästegebühr unterliegt der Mehrwertsteuer und wird vom Gast bezahlt. Die Gastgebühr geht an Landfolk als Vergütung für unsere Dienstleistungen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Ferienunterkunft über die erweiterten Marktführungsmaßnahmen von Landfolk zu bewerben, kann eine zusätzliche Gästegebühr anfallen. Diese Gebühr dient zur Deckung der externen Provision und wird niemals den von der jeweiligen Plattform verwendeten Provisionssatz übersteigen.
Die Währung und der genaue Betrag, den der Gast zu zahlen hat, werden vor der Buchung deutlich angezeigt. Wenn der Gast den Preis in einer anderen Währung als der Währung des Landes, in dem sich die Ferienunterkunft befindet, sieht, wird der Preis entsprechend dem von uns festgelegten Wechselkurs angepasst. Wenn Sie Ihre Ferienunterkunft für kommerzielle Buchungen zur Verfügung stellen, die von Landfolk vermittelt werden, können Sie sich an Landfolk wenden und werden durch den Prozess geleitet.
Als Gastgeber können Sie sich für das Landfolk Creator Programm anmelden, bei dem Sie die Möglichkeit haben, einem Influencer einen kostenlosen Aufenthalt in Ihrer Ferienunterkunft anzubieten. Auf diese Weise werden spezifische und authentische Inhalte für soziale Medien erstellt, die sich speziell auf Ihre Ferienunterkunft beziehen, was dessen Sichtbarkeit sowohl auf den Kanälen des Influencers als auch auf denen von Landfolk erhöht. Die Anmeldung für das Creator Programm erfolgt über Mein Landfolk. In diesem Anhang können Sie mehr zu den Bedingungen lesen.
Wenn Ihre Ferienunterkunft von Landfolk in Ihrem Namen als Gastgeber verwaltet wird, können Sie die geltenden Bedingungen für "Managed by Landfolk" in dem beigefügten Dokument lesen.
Außerordentlicher Energieaufschlag
Die Nebenkosten sind im Preis inbegriffen, wenn der Gast Ihre Ferienunterkunft über die Plattform bucht. Dies kann jedoch riskant sein, wenn es zu ungewöhnlich starken Preisschwankungen kommt, zum Beispiel bei Strom. Daher sind Sie in Ausnahmefällen durch die Möglichkeit, einen Energiezuschlag zu erheben, geschützt.
Sie können einen Energiezuschlag frühestens 21 Tage und spätestens 14 Tage vor dem Anreisedatum des Gastes erheben; dies wird als Einspruchsfrist bezeichnet, wenn es zwischen dem Datum des Antrags und der Einspruchsfrist zu erheblichen Preiserhöhungen auf dem Strommarkt gekommen ist.
Erhebliche Preiserhöhungen auf dem Strommarkt sind definiert als Situationen, in denen der durchschnittliche Strompreis in den sieben Tagen vor Ende der Widerspruchsfrist mindestens doppelt so hoch ist wie der durchschnittliche Preis des Kalendermonats, in dem die Buchungsanfrage gestellt wurde. Die Preise stammen ausschließlich von Nord Pool oder dem entsprechenden Angebot für die Zone, in der sich die Ferienunterkunft befindet.
Wenn Sie einen Energiezuschlag erheben möchten, sollten Sie sich mit Landfolk in Verbindung setzen, die die Zahlung des Energiezuschlags durch den Gast veranlassen werden. Der Energieaufschlag muss dem Gast von Landfolk innerhalb der Widerspruchsfrist schriftlich per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden.
Wenn der Gastgeber einen Energiezuschlag erhebt, hat der Gast das Recht, ungeachtet der anderen in Abschnitt 13 beschriebenen Bedingungen, die Buchung zu stornieren und den gezahlten Betrag unverzüglich und innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung erstattet zu bekommen.
13) Reklamationen, Mängel und Defekte
Sollte die gemietete Ferienunterkunft nicht den Erwartungen des Gastes entsprechen, muss der Gast Landfolk innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Mietverhältnisses kontaktieren. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass die Beschwerde des Gastes über die Ferienunterkunft berechtigt ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, und in diesem Fall sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Problem so schnell wie möglich behoben wird.
Falls Landfolk feststellt, dass der Gast aufgrund des Umstands Anspruch auf eine anteilige Reduzierung des Mietpreises hat, hat Landfolk das Recht, eine anteilige Reduzierung des Mietpreises zu erstatten (und somit die Zahlung an Sie als Gastgeber ganz oder teilweise einzubehalten), ohne dass Sie Ansprüche gegen den Gast oder Landfolk geltend machen können, es sei denn, für den Umstand ist ausschließlich Landfolk oder ein von Landfolk beauftragter Dritter verantwortlich.
Ihre Gäste haften für alle Schäden, die sie oder ihre Begleitpersonen während ihres Aufenthalts der Ferienunterkunft, seiner Einrichtung und seinen beweglichen Gegenständen verursachen. Bei Schäden an der Ferienunterkunft oder bei Verlust der Schlüssel müssen sie Sie als Gastgeber und Landfolk sofort informieren. Ihr Aufenthalt beinhaltet eine Versicherung, die von einem Drittversicherer angeboten wird (lesen Sie Abschnitt 11 für weitere Einzelheiten).
Im Falle einer Beschwerde, die nicht direkt mit dem Gast gelöst werden kann, müssen Sie Landfolk innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts des Gastes über die Umstände informieren. Sie als Gastgeber müssen die notwendigen Informationen an dispute@landfolk.com senden.
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit für die Auswertung eventueller Beschwerden.
14) Rücktritt, Stornierung und Änderung
Ein Rücktrittsrecht von der Ferienhausvermietung auf der Plattform besteht nicht, abgesehen von dem, was sich aus diesem Abschnitt ergibt. Mit der Buchung über die Plattform akzeptieren die Gäste Ihre geltenden Stornierungsbedingungen sowie Ihre sonstigen Bedingungen und Richtlinien.
Die 48-stündige Widerrufsmöglichkeit
Für Buchungen, die mehr als 72 Stunden vor der Ankunft erfolgen, gilt ein Rücktrittsrecht von 48 Stunden. Das Rücktrittsrecht gibt dem Gast das Recht, seine Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu widerrufen. Der Gast erhält eine vollständige Rückerstattung, sofern zum Zeitpunkt des Rücktritts mehr als 72 Stunden bis zur Ankunft verbleiben. Die Gäste müssen ihre Buchung über die Plattform zurückziehen und Sie über den Chat kontaktieren. Das Rücktrittsdatum wird ab dem Datum berechnet, an dem Landfolk den Rücktritt auf der Plattform erhält.
Stornierungsbedingungen
Wenn ein Gast seine Buchung stornieren möchte, nachdem das Rücktrittsrecht abgelaufen ist, gelten die von Ihnen als Gastgeber angegebenen Stornierungsbedingungen. Es gelten die von Ihnen gewählte Stornierungsbedingungen, wobei Sie zwischen den folgenden vier Optionen wählen können:
Flexibel
Es steht den Gästen frei, ihre Buchung bis zu 14 Tage vor dem Anreisedatum zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung des Gesamtpreises zu erhalten. Die Gäste können die Buchung bis zu 7 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten 50 % des gesamten Mietpreises zurückerstattet. Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden nicht erstattet.
Moderat
Es steht den Gästen frei, ihre Buchung bis zu 30 Tage vor dem Anreisedatum zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung des Gesamtpreises zu erhalten. Die Gäste können die Buchung bis zu 14 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten 50 % des Gesamtpreises zurückerstattet. Stornierungen, die weniger als 14 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden nicht erstattet.
Streng
Es steht den Gästen frei, ihre Buchung bis zu 60 Tage vor dem Anreisedatum zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung des Gesamtpreises zu erhalten. Die Gäste können die Buchung bis zu 30 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten 50 % des Gesamtpreises zurückerstattet. Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden nicht erstattet.
Sehr streng
Die Gäste können ihre Buchung bis zu 60 Tage vor dem Anreisedatum stornieren und erhalten 50 % des Mietpreises zurückerstattet. Stornierungen, die weniger als 60 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden nicht erstattet.
15) Sonstige Verpflichtungen
Ihr Vertrag mit Landfolk ist nicht exklusiv, und Sie haben daher das Recht, Ihre Ferienunterkunft selbst oder über andere Dritte zu vermieten. Wenn Sie Ihre Ferienunterkunft über Dritte vermieten, Sind Sie verpflichtet, Ihren Kalender auf der Plattform durch Kalendersynchronisation aktuell zu halten.
Wenn das Profil Ihrer Ferienunterkunft bereit zur Veröffentlichung auf der Plattform ist, obliegt es Ihnen als Gastgeber sicherzustellen, dass die Adresse der Ferienunterkunft korrekt auf dem Profil Ihrer Unterkunft hinterlegt ist.
Solange Ihre Ferienunterkunft auf Landfolk angeboten wird, sind Sie verpflichtet, E-Mails von Landfolk bezüglich der Pflege Ihres Benutzerprofils und der Plattform im Allgemeinen zu akzeptieren.
16) Höhere Gewalt (Force majeure)
Sie haben das Recht, einen Mietvertrag zu kündigen, wenn Sie aufgrund höherer Gewalt im Sinne des geltenden Rechts daran gehindert werden, ihre Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags vorhersehbar war.
Im Falle von höherer Gewalt wird dem Gast der Gesamtpreis zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt kann Landfolk einen Nachweis über die vorgenannten Umstände verlangen, die dazu führen, dass der Mietvertrag nicht erfüllt werden kann.
17) Außergewöhnliche Ereignisse
Wenn Sie Ihre Ferienunterkunft aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses nicht mehr für Gäste mit einem verbindlichen Mietvertrag zur Verfügung stellen können, gilt Folgendes:
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Vom Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und bis 90 Tage vor dem Anreisezeitpunkt, haften Sie als Gastgeber für 25 % des Reservierungswertes inkl. der Landfolk-Servicegebühren.
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Zwischen 30 und 90 Tagen vor dem Anreisezeitpunkt haften Sie als Gastgeber für 50 % des Reservierungswertes inkl. der Landfolk-Servicegebühren.
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Bei weniger als 30 Tagen vor dem Anreisezeitpunkt ist es nicht möglich, die Mietvereinbarung aufzuheben.
Der Buchungswert wird direkt mit Landfolk abgerechnet und dazu genutzt, den Gast in einer anderen Ferienunterkunft unterzubringen. Der Betrag beinhaltet den Reinigungspreis nicht. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, wird diese von einem externen Kooperationspartner eingezogen.
Im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt kann Landfolk einen Nachweis über die vorgenannten Umstände verlangen, die dazu führen, dass der Mietvertrag nicht erfüllt werden kann.
18) Verkauf Ihrer Ferienunterkunft
Sie sind als Gastgeber dazu verpflichtet Landfolk zu kontaktieren, sobald Ihre Ferienunterkunft zum Verkauf steht. Wenn Sie Ihre Ferienunterkunft aufgrund des Verkaufs Ihrer Ferienunterkunft nicht mehr mit einem verbindlichen Mietvertrag für Gäste zur Verfügung stellen können, gilt Folgendes:
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Vom Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und bis 90 Tage vor dem Anreisezeitpunkt, haften Sie als Gastgeber für 25 % des Reservierungswertes inkl. der Landfolk-Servicegebühren.
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Zwischen 30 und 90 Tagen vor dem Anreisezeitpunkt haften Sie als Gastgeber für 50 % des Reservierungswertes inkl. der Landfolk-Servicegebühren.
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Bei weniger als 30 Tagen vor dem Anreisezeitpunkt ist es nicht möglich, die Mietvereinbarung aufzuheben.
Der Buchungswert wird direkt mit Landfolk abgerechnet und dazu genutzt, den Gast in einer anderen Ferienunterkunft unterzubringen. Der Betrag beinhaltet den Reinigungspreis nicht. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, wird diese von einem externen Kooperationspartner eingezogen.
Neue Eigentümer haben die Möglichkeit, die bereits abgeschlossenen und verbindlichen Mietverträge zu übernehmen sowie die Vermietung auf der Plattform fortzusetzen. Sollten die neuen Besitzer die Buchungen übernehmen, bestätigen und akzeptieren sie die Mietvereinbarungen auf der Grundlage der jeweiligen Mietbedingungen.
19) Haftung von Landfolk
Landfolk betreibt die Plattform als Vermittler zwischen Gästen und Gastgebern. Landfolk ist nicht an dem Mietvertrag beteiligt, den Sie mit dem Gastgeber über die Plattform abschließen. Der Gastgeber, nicht Landfolk, ist für die Erfüllung des vereinbarten Mietvertrages mit den Gästen verantwortlich.
Landfolk kann nicht haftbar gemacht werden für:
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die Qualität des Dienstes, wobei der Dienst "wie besehen" angeboten wird,
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Unterbrechung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Plattform,
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Verstöße gegen die Computersicherheit, die zu Schäden an Ihrer Computerausrüstung und Ihren Daten führen können,
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Inhalte, die von einem anderen Nutzer, z. B. einem Host, online gestellt werden, sofern Landfolk keine Kenntnis von diesen Inhalten hat, solange es nicht über deren Existenz benachrichtigt wurde, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des geltenden Rechts,
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jegliche direkte oder indirekte Schäden, die sich aus dem Zugang oder der Nutzung der Plattform oder der darin enthaltenen Informationen ergeben können, unabhängig von ihrer Art.
Landfolk ist bestrebt, aktuelle Informationen bereitzustellen. Landfolk haftet nicht für etwaige Fehler oder Auslassungen. Jede Aktualisierung, jeder neue Dienst oder jede neue Funktion, die einen oder mehrere der bestehenden Informationsinhalte verbessert oder erweitert, unterliegt diesen Bedingungen. Landfolk lehnt jede Verantwortung für Entscheidungen ab, die Sie ausschließlich aufgrund der auf der Plattform veröffentlichten Informationen treffen.
Landfolk als Plattform haftet nicht für indirekte Schäden.
20) Ihre Haftung
Sie verpflichten sich, die Dienste und alle Informationen, zu denen Sie Zugang haben, nur für Zwecke zu nutzen, die mit der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den Rechten Dritter vereinbar sind.
Sie stellen Landfolk von allen Klagen, Ansprüchen, Forderungen oder Widersprüchen frei, unabhängig von deren Form, Gegenstand oder Art, die von einer Person erhoben werden, die sich insbesondere auf ein geistiges Eigentumsrecht beruft.
21) Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem Gast
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ergeben, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten, es sei denn, zwischen dem Gast und dem Gastgeber wird etwas anderes vereinbart.
Sie als Gastgeber sind dafür verantwortlich, herauszufinden, wie und wo Sie im Falle eines Einspruchs einen möglichen Streitfall vorbringen können.
22) Datenschutz
Die von Landfolk für die Nutzung der Plattform durchgeführte Datenverarbeitung entspricht den Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in der jeweils geltenden und gegebenenfalls geänderten Fassung.
Aufbewahrung des Datenprotokolls
In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften kann Landfolk Aufzeichnungen über Ihre Verbindungen zur Plattform führen.
Um den gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Aufbewahrung und Übermittlung von Daten nachzukommen, die die Identifizierung von Personen ermöglichen, die zur Erstellung von online gestellten Inhalten beigetragen haben, bewahrt Landfolk bestimmte Identifizierungs- und Rückverfolgbarkeitsinformationen in Bezug auf die auf der Plattform durchgeführten Vorgänge sowie eine Kopie einiger der von Ihnen online gestellten Inhalte auf, auch wenn diese aus Ihrem Konto gelöscht wurden.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie hier einsehen können.
23) Geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum von Landfolk
Die Plattform als Ganzes sowie jeder ihrer Bestandteile, insbesondere Programme und spezifische Entwicklungen, und alle Inhalte, einschließlich Daten, Text, stiller oder animierter Bilder, Logos, Töne, Grafiken, Dateien, sind das ausschließliche Eigentum von Landfolk, Hosts oder Dritten, die Landfolk eine Lizenz erteilt haben. Diese Bedingungen implizieren keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art an Elementen, die Landfolk oder seinen Rechtsnachfolgern gehören, wie z.B. Töne, Fotografien, Bilder, literarische Texte, künstlerische Werke, Software, Marken, grafische Chartas, Logos.
Die auf der Plattform enthaltenen Datenbanken sind durch geltendes Recht geschützt, und jede qualitativ oder quantitativ wesentliche Entnahme oder Wiederverwendung des Inhalts dieser Datenbanken ist verboten.
Die Marken und Logos, die auf der Plattform erscheinen, sind eingetragene Marken von Landfolk oder Dritten. Jegliche Vervielfältigung, Nachahmung oder Verwendung dieser Kennzeichen, ganz oder teilweise, ohne ausdrückliche Genehmigung und unter Verstoß gegen die gesetzlichen Verbote, führt zur Haftung des Verletzers.
Andere markante Merkmale, insbesondere Firmennamen, Handelsnamen, Markennamen, Domänennamen, die auf der Plattform wiedergegeben werden, sind Eigentum von Landfolk oder von Dritten, und jede Wiedergabe ohne ausdrückliche Genehmigung kann eine Usurpation darstellen, die die Verantwortung des Urhebers auf der Grundlage des geltenden Rechts in Anspruch nimmt.
Jede vollständige oder teilweise Darstellung der Plattform oder eines ihrer Bestandteile ohne die ausdrückliche Genehmigung von Landfolk ist verboten und stellt einen Verstoß dar, der die zivil- und strafrechtliche Haftung des Verletzers nach geltendem Recht nach sich zieht.
Sie verpflichten sich insbesondere, die Plattform oder die Computercodes der Elemente, aus denen die Plattform besteht, nicht zu verändern, zu kopieren, zu vervielfältigen, herunterzuladen, zu senden, zu übertragen, kommerziell zu nutzen und/oder in irgendeiner Weise zu vertreiben.
Die Nutzung ist nur im Einklang mit dem Zweck dieser Plattform gestattet. Jegliche andere Verwendung, die nicht ausdrücklich schriftlich und im Voraus von Landfolk genehmigt wurde, ist verboten und stellt eine Zuwiderhandlung dar.
Infolgedessen haben Sie alles zu unterlassen, was die geistigen Eigentumsrechte von Landfolk direkt oder indirekt verletzen könnte.
Landfolk gewährt Ihnen ein einfaches Recht zur Nutzung der Plattform. Dieses Recht ist widerrufbar, kostenlos, nicht-exklusiv und weltweit. Es ist für den persönlichen Gebrauch unter den hier genannten Bedingungen bestimmt.
Bilder und dergleichen auf der Plattform
Wir empfehlen Ihnen, Bilder Ihrer Ferienunterkunft auf unserer Plattform hochzuladen.
Wenn Sie eigene Bilder hochladen, garantieren Sie, dass die Plattform diese Bilder verwenden darf und dass diese nicht Dritten gehören. Gleichzeitig stimmen Sie zu, dass wir die von Ihnen hochgeladenen Bilder zur Vermarktung unserer Plattform verwenden dürfen.
Durch die Nutzung der Plattform stimmen Sie zu, dass wir Fotos von Ihrer Ferienunterkunft aufnehmen dürfen, um sie zur Vermarktung der Ferienunterkunft und der Plattform zu verwenden. Ferienhausbeschreibungen, Profiltexte und Bilder, die von Landfolk oder von Landfolk beauftragten Fotografen aufgenommen wurden, sind unser Eigentum und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Genehmigung verwendet werden. Landfolk ist berechtigt, Ihre Bilder jederzeit von der Plattform zu entfernen.
24) Steuern und Mehrwertsteuer
Gilt für dänische Gastgeber
Landfolk ist als Vermietungsagentur registriert, weshalb Sie Anspruch auf einen steuerfreien Grundbetrag im Zusammenhang mit Ihren Vermietungen haben. Die geltenden Steuervorschriften finden Sie hier.
Die Meldepflicht liegt bei Landfolk, und das bedeutet, dass wir einmal im Jahr Ihre Bruttomieteinnahmen für Vermietungen über Landfolk an die dänische Steuerbehörde melden.
Als Gastgeber sind Sie dafür verantwortlich, die geltenden Verpflichtungen, die mit der Meldung Ihrer Mieteinnahmen verbunden sein mögen, zu erfüllen.
Befindet sich die Ferienunterkunft nur während eines Teils des Jahres in Ihrem Besitz, müssen Sie selbst den steuerpflichtigen Betrag an SKAT melden.
Gilt für norwegische Gastgeber
Ob Mieteinnahmen steuerfrei oder steuerpflichtig sind, hängt davon ab, welche Art von Immobilie Sie vermieten, wie lange Sie vermieten und wie die Immobilie genutzt wird. Die geltenden Steuervorschriften finden Sie hier.
Die Meldepflicht obliegt Landfolk, was bedeutet, dass wir einmal jährlich Ihr Bruttomieteinkommen für Mietvereinbarungen über Landfolk an die norwegische Steuerbehörde (Skatteetaten) melden.
Als Gastgeber sind Sie dafür verantwortlich, die geltenden Verpflichtungen, die mit der Meldung Ihrer Mieteinnahmen verbunden sein mögen, zu erfüllen.
Gilt für deutsche Gastgeber
Die Meldepflicht obliegt Landfolk, was bedeutet, dass wir einmal jährlich Ihr Bruttomieteinkommen für Mietvereinbarungen über Landfolk an das Finanzamt melden.
Als Gastgeber sind Sie dafür verantwortlich, die geltenden Verpflichtungen, die mit der Meldung Ihrer Mieteinnahmen verbunden sein mögen, zu erfüllen.
Als Gastgeber sind Sie darüber hinaus dazu verpflichtet, den spezifischen Mehrwertsteuersatz zu zahlen/zu melden, der in dem Bundesland, in dem Ihre Ferienunterkunft liegt, anfällt.
Gilt für schwedische Gastgeber
Die Meldepflicht obliegt Landfolk, was bedeutet, dass wir einmal jährlich Ihr Bruttomieteinkommen für Mietvereinbarungen über Landfolk an die schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) melden. Die geltenden Steuervorschriften finden Sie hier.
Als Gastgeber sind Sie dafür verantwortlich, die geltenden Verpflichtungen, die mit der Meldung Ihrer Mieteinnahmen verbunden sein mögen, zu erfüllen.
Als Gastgeber sind Sie darüber hinaus dazu verpflichtet, den landesspezifischen Mehrwertsteuersatz zu zahlen/zu melden.
Gilt für französische Gastgeber
Die Vermietung von möblierten Ferienunterkünften in Frankreich ist generell von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht, wenn die saisonale Vermietung von Möbeln mit zusätzlichen Hoteldienstleistungen einhergeht, d. h. wenn dem Kunden drei der folgenden Dienstleistungen angeboten werden: (i) Zubereitung des Frühstücks, (ii) regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten, (iii) Bereitstellung von Haushaltswäsche und (iv) personalisierter oder nicht personalisierter Empfang von Gästen. Gastgeber, die Ferienunterkunften mit hotelähnlichen Dienstleistungen für Beträge anbieten, die über der grundlegenden Mehrwertsteuerbefreiungsschwelle (94.300 Euro) liegen, müssen auf alle ihre steuerpflichtigen Umsätze Mehrwertsteuer erheben.
Wenn die möblierte Vermietung mehrwertsteuerpflichtig ist, obliegt es den Gastgebern, ihren Meldepflichten nachzukommen und die Mehrwertsteuer ohne Zutun von Landfolk einzuziehen.
Ebenso kann je nach Wohnsitzland des Gastes eine "lokale" Mehrwertsteuer anfallen, insbesondere auf die in Rechnung gestellten Servicegebühren.
Wir laden Sie ein, sich an einen Steuerexperten zu wenden, um Ihren MwSt.-Status zu ermitteln und genaue, auf Ihre Situation zugeschnittene Informationen zu erhalten.
Gilt für italienische Gastgeber
Landfolk folgt der italienischen Steuergesetzgebung für kurzfristige Vermietungen (Mietverträge von weniger als 30 Tagen, Artikel 4 des DL 24.4.2017 Nr. 50). Als in der EU ansässige Plattform und Vermittler ist Landfolk verpflichtet, eine Steuer von 21 % von den Einnahmen des Gastgebers einzubehalten und an die italienischen Steuerbehörden abzuführen. Dieser Einbehalt gilt nur, wenn der Hauseigentümer als Privatperson und nicht als gewerblicher Unternehmer handelt. Ein Hausbesitzer übt eine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn er mehr als vier Immobilien für kurzfristige Vermietungen vermietet. In diesen Fällen wird die Quellensteuer von 21 % nicht erhoben.
Landfolk ist außerdem verpflichtet, den Steuerbehörden jährlich seine Einnahmen zu melden. Diese Berichterstattung wird von Landfolk durchgeführt, und die Gastgeber sind verpflichtet, die notwendigen Informationen zu liefern, um diesen Prozess zu erleichtern.
Landfolk übernimmt keine Verantwortung für die Feststellung des Steuerstatus des Gastgebers oder für die Einhaltung seiner steuerlichen Pflichten. Wir empfehlen Ihnen dringend, einen Steuerexperten zu konsultieren, um Ihre spezielle Steuersituation und Ihre Pflichten zu verstehen.
Beachten Sie, dass die örtlichen Mehrwertsteuervorschriften gelten können, insbesondere wenn neben der Miete zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden. Als Gastgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass die geltenden Mehrwertsteuerverpflichtungen eingehalten werden.
Kurtaxe
Abhängig von den Gesetzen des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben und/oder in dem sich die Unterkunft befindet, kann der Gesamtpreis touristische Steuern enthalten, die Landfolk auf der Grundlage der Buchungsinformationen einziehen und an die zuständigen lokalen Behörden abführen muss.
Gegebenenfalls erhalten Sie von Landfolk eine Rechnung oder Buchungsbestätigung, aus der die Höhe der erhobenen Steuern hervorgeht.
Die Gesetze können von einer Gerichtsbarkeit zur anderen variieren, und es kann erforderlich sein, dass Steuern wie folgt erhoben und abgeführt werden:
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ein von Ihnen festgelegten Prozentsatz des Mietpreises
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als ein fester Betrag pro Tag
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als ein Betrag, der sich nach der Anzahl der Gäste richtet, oder
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nach anderen Parametern.
Wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder von den Steuer- und/oder Kommunalbehörden genehmigt ist, können wir die entsprechenden Steuern im Namen der Gastgeber einziehen und direkt an die zuständige Steuerbehörde abführen.
Falls wir die mit Ihrer Buchung verbundenen Steuern (z. B. Kurtaxe) nicht in Ihrem Namen eingezogen haben und diese von den örtlichen Behörden erhoben werden, gehen diese zu Ihren Lasten und müssen möglicherweise direkt vor Ort bezahlt werden.
25) Hyperlinks
Landfolk behält sich das Recht vor, Hyperlinks einzurichten, die den Zugang zu anderen Websites als denen der eigenen Plattform ermöglichen. Landfolk lehnt jede Verantwortung für den Inhalt der Informationen ab, die auf diesen Seiten als Folge der Aktivierung von Hyperlinks bereitgestellt werden.
Sie dürfen ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung von Landfolk keinen Link zur Plattform erstellen. Unter keinen Umständen darf eine solche Genehmigung als stillschweigende Vereinbarung über eine Verbindung ausgelegt werden.
In jedem Fall müssen Links zur Plattform auf erstes Anfordern von Landfolk entfernt werden.
Landfolk lehnt jede Verantwortung für den Inhalt der Informationen ab, die auf diesen Seiten infolge der Aktivierung von Hyperlinks, die von Dritten online gestellt wurden, zur Verfügung gestellt werden.
26) Werbung
Landfolk behält sich das Recht vor, kostenlos oder gegen Entgelt Werbe- oder Verkaufsförderungsbotschaften zu verbreiten.
27) Gerichtliche Beschlagnahme
Sie sind darüber informiert, dass Ihre Identifikationsdaten von Landfolk an Dritte weitergegeben werden können, wenn ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt.
Landfolk behält sich das Recht vor, auf alle Informationen zuzugreifen, sie zu lesen, zu speichern und weiterzugeben, die zur Erfüllung eines rechtlichen Verfahrens oder einer behördlichen Anfrage erforderlich sind.
28) Form der Vereinbarung
Die Annahme dieser Bedingungen auf elektronischem Wege hat zwischen Landfolk und Ihnen die gleiche Beweiskraft wie eine Vereinbarung auf Papier.
Informationen, die gesetzlich oder gemäß den professionellen Regeln und Praktiken oder dem Stand der Technik im Hinblick auf den Abschluss der vorliegenden Bedingungen erforderlich sind, können zwischen den Parteien per E-Mail übermittelt werden Das Gleiche gilt für den Schriftverkehr, der im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags geführt wird.
Sie akzeptieren ausdrücklich die Verwendung dieses Mittels im Rahmen des geltenden Rechts.
29) Kündigung
Sie haben jederzeit das Recht, Ihr Benutzerprofil auf unserer Plattform zu löschen. Sie können dies tun, indem Sie an support@landfolk.com schreiben. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch einen oder mehrere nicht beendete oder anstehende Mietverträge im Kalender haben, wird die Löschung nach Ende des letzten Mietvertrags wirksam. Ihre Ferienunterkunft wird dann nicht mehr auf der Plattform erscheinen und kann nicht mehr von Gästen gebucht werden. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Ferienunterkunft über die erweiterten Marktführungsmaßnahmen von Landfolk zu bewerben, kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Löschung Ihres Eintrags auf anderen externen Plattformen wirksam ist.
Wenn Sie Ihre Ferienunterkunft nicht mehr mit einem verbindlichen Mietvertrag für Gäste zur Verfügung stellen können, gilt Folgendes:
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Vom Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und bis 90 Tage vor dem Anreisezeitpunkt, haften Sie als Gastgeber für 25 % des Reservierungswertes inkl. der Landfolk-Servicegebühren.
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Zwischen 30 und 90 Tagen vor dem Anreisezeitpunkt haften Sie als Gastgeber für 50 % des Reservierungswertes inkl. der Landfolk-Servicegebühren.
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Bei weniger als 30 Tagen vor dem Anreisezeitpunkt ist es nicht möglich, die Mietvereinbarung aufzuheben.
Der Buchungswert wird direkt mit Landfolk abgerechnet und dazu genutzt, den Gast in einer anderen Ferienunterkunft unterzubringen. Der Betrag beinhaltet den Reinigungspreis nicht. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, wird diese von einem externen Kooperationspartner eingezogen.
Ihr Konto kann auch von Landfolk aus den in diesen Bedingungen und Konditionen genannten Gründen gelöscht werden. Landfolk haftet in keinem Fall für die Folgen einer Aussetzung oder Schließung Ihres Kontos.
Wenn Landfolk ein Konto wegen Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen schließt, verpflichten Sie sich, ohne vorherige Genehmigung durch uns kein neues Konto zu eröffnen.
Sie (oder Ihre Bevollmächtigten) bleiben für jede Nutzung Ihres Kontos vor dessen Schließung verantwortlich.
30) Anwendbares Recht
Jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder dessen Verletzung oder Ungültigkeit entstehen, unterliegen dem dänischen Recht.
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder dessen Verletzung oder Ungültigkeit entstehen, unterliegen dänischem Recht.
31) Gerichtbarkeit
Mit dem Einstellen Ihrer Ferienunterkunft auf der Plattform verpflichten Sie sich, alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und Landfolk, die die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft betreffen und sich auf diese Bedingungen beziehen, durch eine Beschwerde an Landfolk unter support@landfolk.com zu lösen, um eine gütliche Lösung zu finden.
Bei Streitigkeiten über diese Bedingungen und die Buchung können Beschwerden auch über die europäische Plattform zur Streitbeilegung eingereicht werden.
Wird auf diesem Wege keine Einigung erzielt, wird die Streitigkeit nach Ihrer Wahl dem zuständigen Gericht Ihres Wohnsitzes oder des Ortes, an dem die Dienstleistung erbracht wurde, oder des Ortes, an dem das schadensverursachende Ereignis eingetreten ist, oder des Ortes, an dem der Schaden eingetreten ist, vorgelegt.
Im Falle einer Streitigkeit mit einem professionellen Teilnehmer im Sinne des geltenden Rechts unterliegt diese Streitigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit der dänischen Gerichte, sofern keine gütliche Einigung zwischen den Parteien durch Unterzeichnung einer Vergleichsvereinbarung innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Streitigkeit durch eine der Parteien unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Bestimmung zustande gekommen ist.